Danke für Ihr Interesse und das Vertrauen, das Sie uns endgegenbringen. Hannibal-Tours bietet seit 1998 gefürte Motorradreisen, sowie 4x4 Autotouren und organisiert aber auch Individualreisen.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Enduroreisen und 4x4 Autoreisen ist auf den entsprechenden Seiten von www.hannibal-tours.ch beschrieben. Weitere Leistungen schuldet Hannibal-Tours nicht. Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch Hannibal-Tours zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Hannibal-Tours vor, an das der Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist Hannibal-Tours die Annahme erklärt.
2.1 Mit der Anmeldung zu einer Auto- oder Motorradtour bestätigt der Kunde, dass er sein Fahrzeug so beherrscht, dass er problemlos an der Tour teilnehmen kann. Er bestätigt zudem, dass er im Besitze eines gültigen Führerausweises ist. Auf einer Motorradtour ist der Kunde verpflichtet, während der gesamten Tour Motorradschutzkleidung zu tragen. Es wird auch von jedem/jeder TeilnehmerIn ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit sowie die Einhaltung der jeweilig landesüblichen Strassenverkehrsordnung erwartet. Hannibal-Tours ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob der Kunde die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen des Tourguide Folge zu leisten. Sofern der Kunde sich den Anweisungen des Tourguide widersetzt, oder die Verkehrsregeln verletzt, kann Hannibal-Tours jederzeit entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten. Die alleinige Entscheidungsbefugnis hierfür liegt beim Tourguide. Dieser kann den Rücktritt im Namen von Hannibal-Tours während der Tour erklären.
2.3 Obwohl Hannibal-Tours nicht verpflichtet ist, zu prüfen, ob der Kunde die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, besteht die Möglichkeit, den Kunden entschädigungslos von der gebuchten Tour auszuschliessen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde alkoholisiert ist oder unter dem Einfluss von Drogen steht.
2.4 Flexibilität, Toleranz und Verzicht auf gewohnten Komfort sowie aktive Mithilfe sind unverzichtbare Voraussetzungen und tragen zum Gelingen der Tour bei. Gute Laune und Teamgeist mitbringen. Mit der Anmeldung erklären Sie ausdrücklich, dass Sie die Teilnahme auf eigene Gefahr verantworten.
2.5 Während einer Tour kann Hannibal Tours Film- und/oder Bildaufnahmen machen, auf denen einzelne Personen deutlich erkennbar sein können. Solches Film- und Bildmaterial darf von Hannibal Tours für Werbeaktionen jeglicher Art verwendet werden (z.B. in Prospekten oder im Internet). Der Kunde erklärt sich mit der entschädigungslosen Verwendung des Bild- und Videomaterials zu Werbezwecken, auf denen er abgebildet ist, einverstanden.
Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Hannibal-Tours. Nach Abschluss des Reisevertrages erhält der Teilnehmer die Buchungsbestätigung. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird die Anzahlung von Fr. 1000. (Euro 1000.-) innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Der restliche Reisepreis ist bis 45 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, sofern die Reise durchgeführt wird. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme der Buchungsbestätigung fällig. Die Zusendung, beziehungsweise die Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung erst kurz vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu verantworten hat. Den Teilnehmerpreis sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie den einzelnen Reisebeschreibungen.
Bei der Wahl unserer Vermieter legen wir Wert auf Qualität und Zuverlässigkeit.
Hannibal Tours macht darauf aufmerksam, dass die Fahrzeuge in Afrika und Zentral- Asien nicht immer Europäischen Normen/Standards entsprechen. Ein internationaler und gültiger Führerschein ist Voraussetzung für die Anmietung und Nutzung eines durch Hannibal-Tours vermittelten Fahrzeuges, auch wenn dies nicht immer offensichtlich durch die Autovermieter angegeben ist. Bitte fragen Sie nach den aktuellen Informationen des Autovermieters.
Hannibal-Tours haftet nicht bei Unfällen oder unfachgerechter Handhabung durch den Reisenden oder Dritte von angemieteten Fahrzeugen jeglicher Art. Grenzüberquerungen mit dem Mietfahrzeug müssen bei der Buchung und der Anmietung vor Ort angegeben und durch uns bestätigt werden. Bitte verlangen Sie die Ordnungsgemässe Übergabe des entsprechenden Fahrzeuges und die Grenzdokumente des Autovermieters vor Ort. Hannibal-Tours ist nicht verantwortlich für eine nicht Ordnungsgemässe Übergabe der Dokumente beim Autovermieter vor Ort.
Es gelten immer die Mietwagenbedingungen des jeweiligen Mietwagenvermieters vor Ort. Bei Übernahme des Mietfahrzeuges willigen Sie den Mietbedingungen des Autovermieters vor Ort ein. Auch werden die Mitfahrzeuge häufig per GPS überwacht. Bei Verletzung der Mietbedingungen oder Missachtung der lokalen Verkehrsbestimmungen, verlieren beziehungsweise limitieren Sie den vereinbarten Versicherungsschutz.
4.1 Zahlung für Individualreisen Flugbuchungen sind meistens sofort zu bezahlen, ausser es sind Gruppenbuchungen. Alle anderen Leistungen werden jeweils verrechnet, sobald diese zur Bezahlung fällig sind.
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner, ein Dritter an der Reise teilnimmt. Hannibal Tours kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber Hannibal Tours als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Massgeblich für die Berechnung aller Fristen ist, auch bei telefonischem Rücktritt, jeweils das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei Hannibal-Tours. Aus Beweis-gründen empfehlen wir eine schriftliche Erklärung des Reiseteilnehmers. Tritt der Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter vom Teilnehmer eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich gesparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Rücktrittpauschale die Hannibal Tours im Falle einer Kündigung vor der Reise vom Reiseteilnehmer fordern kann, berechnet sich wie folgt:
Vom Anmeldedatum bis 60 Tage vor Abreise gilt die Stornierungsgebühr der jeweiligen Fluggesellschaft, sofern der Flug bereits gebucht ist.
60-45 Tage vor Abreise 40 % der Reisekosten
44-34 Tage vor Abreise 60 % der Reisekosten
33-14 Tage vor Abreise 80 % der Reisekosten
13-01 Tage vor Abreise 95 % der Reisekosten
Abreisetag 100 % der Reisekosten
Vorgenannte Beträge sind pauschale Entschädigungen. Dem Reiseteilnehmer steht der Nachweis frei, dass ein Schaden beziehungsweise eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Weist der Reiseveranstalter nach, dass nach Abzug ersparter Aufwendungen der verbleibende Vergütungsanspruch höher als die entsprechende Pauschale gewesen wäre, so kann er diese Vergütung fordern.
Nimmt ein Reiseteilnehmer Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Gegenwertes.
Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden.
6.1 Die Touren werden ab 6 angemeldeten Selbstfahrern und bis Maximum 12 Reiseteilnehmern durchgeführt.
6.2 Programmänderungen: Hannibal-Tours behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne ausgeschriebene Leistungen wie z.B. Unterkunft, Transportart zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Hannibal-Tours bemüht sich jedoch gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
6.3 Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen) durch Hannibal-Tours abgesagt oder abgebrochen werden muss, so wird der eingezahlte Betrag nach Abzug bereits erbrachten Leistungen zurückerstattet, unter Ausschluss weiterer Schadensersatzansprüchen.
6.4 Bei nicht erreichen der minimum Teilnehmerzahl (6 Personen), kann von Hannibal-Tours die Reise bis 10 Wochen vor Reisebeginn abgesagt werden.
Hannibal-Tours informiert den Reiseteilnehmer über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll und Gesundheitsvorschriften seines Ferienlandes. Der Reisepass muss bei Reiseantritt mindestens 6 Monate gültig sein und 2 freie Seiten haben. Bei der Anmeldung müssen die Namen dringend gleich geschrieben werden, wie sie im Reisepass geschrieben sind.
Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Hannibal-Tours bedingt sind. Impfungen: Falls notwendig informieren wir Sie rechtzeitig, auch sollten sich der Reiseteilnehmer bei seinem Arzt erkundigen. Visa sind in den meisten Ländern nicht notwendig. Wenn nötig hilft Hannibal-Tours bei der Beschaffung.
Die Fahrzeugversicherung (nur bei Mietauto) vor Ort ist Sache des Kunden. Dies gilt sowohl im Falle einer geführten Selbstfahrer-Tour, als auch im Falle einer individuellen Reise. Eine Reise Annullations Versicherung ist obligatorisch, die privat bei einer Versicherung, oder bei uns abgeschlossen werden kann. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittkosten-Versicherung und beraten Sie gerne.
Für die Benutzung von Mietfahrzeugen während der Tour haftet der Teilnehmer vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeug für jeden von ihm verursachten Schäden am Fahrzeug laut Versicherungsbestimmungen. Für die Motorräder von Hannibal-Tours haftet der Fahrer in der maximalen Höhe von CHF 1500.- oder EUR 1500.-, ausser bei Grobfahrlässigkeit. Motorradschäden werden vor Ort bar abgerechnet in der maximalen Höhe der Selbstbeteiligung. Geländewagen: Beschädigungen in der maximalen Höhe der gewählten Selbstbeteiligung sind vor Ort beim Vermieter mit einer Kreditkarte begleichen.
Unsere Gruppenreisen sind mit Ausnahme der Getränke all - inklusive. Nach einer Tour im im südlichen Afrika sind die Getränke in der Landeswährung bar zu bezahlen. In anderen Ländern in CHF oder Euro.
Der Teilnehmer übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Der Unterzeichnete stellt Hannibal-Tours und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit haftet der Fahrer gegenüber Hannibal-Tours.
Hannibal-Tours vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es Hannibal-Tours Reiseleitung nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten, und auch kein eigenes Verschulden des/der Teilnehmers/in vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf den Preis der Pauschalreise beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze
11.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so kann sich Hannibal-Tours auf diese berufen und haftet nur im Rahmen dieser Abkommen/ Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt im Reisebus und im Eisenbahnverkehr).
11.2 Vermittelte Angebote und lokale Veranstalter
Hannibal-Tours haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich empfohlen oder vermittelt werden wie Flug, Fähre, Autovermietung, Unterkünfte usw.. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Hannibal-Tours ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind.
11.3 Haftpflicht des Reisenden
Für Schäden, die ReiseteilnehmerInnen im In- und Ausland verursachen, muss die Privathaftpflichtversicherung oder die Person selbst aufkommen. Wir empfehlen jedem/r TeilnehmerIn, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen und sich direkt beim Versicherungsberater zu informieren.
11.4 Medizinische Betreuung
Die meisten unserer Reisen führen in abgelegene, menschenleere Regionen (Hochgebirge, Wüstengegenden,) und in wenig entwickelte Länder mit geringer medizinische Infrastruktur. Reisen in solche Regionen und Länder erfolgen immer auf eigene Gefahr. Die ReiseleiterInnen von Hannibal-Tours sind medizinisch nicht speziell ausgebildet, haben aber verschiedene Erste Hilfe Kurse absolviert. Kranken- oder Verwundetentransporte auf dem Landweg ins nächste gute Spital kann im Extremfall Stunden dauern. Dazu kommt, dass medizinische Hilfe über den Luftweg häufig nicht angefordert werden kann. Die Teilnahme an unseren Reisen, Touren erfolgt jedoch immer in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.
11.5 Haftungsausschluss
Hannibal-Tours haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf:
– Versäumnisse des/der Teilnehmers/in;
– unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist;
– höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches Hannibal-Tours oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
Hannibal-Tours haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streik, Unruhen, Witterungsverhältnisse, Überschwemmungen, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten usw. zurückzuführen sind. Für Programmänderungen infolge Flugplanänderungen oder kurzfristiger Flugannullationen wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreuden, Frustrationsschäden usw. haften wir auch nicht.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Hannibal-Tours und dem Kunden ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsunterstehenden, sofern gesetzlich zulässig der ausschliesslichen Gerichtsbarkeit der zuständigen Gerichte am Geschäftssitz von Hannibal-Tours.
Hannibal-Tours
Zürcherstrasse 117
9000 St. Gallen
Schweiz
Handelsregister-Nr.: CH-320.2.063.724-3
Zur Sicherheitslage in den jeweiligen Ländern informiert Sie das Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten unter Reisehinweise: www.eda.admin.ch
Wir wünschen Euch unvergessliche Urlaubstage, und vor allem unfallfreie Ferien.
Hannibal-Tours
Hope Farm
Windhoek
Namibia
Telefon +264 81 354 69 20
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